
MOFA
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einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
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maximal 25 km/h bbH
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Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

KLASSE AM
a)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b)
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c)
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

KLASSE A1
a)
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

KLASSE A2
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
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Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)

KLASSE A
a)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
b)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
zu a) Mindestalter: 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)