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MOFA

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder

  • maximal 25 km/h bbH

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -
 

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung

 

 

KLASSE AM

a)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

 

b)

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

 

c)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

 

d)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

 

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

 

KLASSE A1

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
 

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

 

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

KLASSE A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

 

 

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, AM
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)

KLASSE A

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
 

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

 

zu a)  Mindestalter: 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
 

zu b) Mindestalter: 21 Jahre


Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)

 

 

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