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a)

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

  • mit einer bbH von max. 40 km/h

  • auch mit Anhänger, dann dürfen sie nur mit max. 25 km/h gefahren werden
     

b)

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • selbstfahrende Futtermischwagen

  • Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h

  • auch mit Anhänger

 

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung:  Theorie

Prüfung:  Theorieprüfung 

 

 

KLASSE L

KLASSE T

 

a)

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

  • Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
     

b)

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und

  • selbstfahrende Futtermischwagen,

  • mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

 

Mindestalter:
16 Jahre für bbH bis 40 km/h
18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM, L
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

 

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