a)
-
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
-
mit einer bbH von max. 40 km/h
-
auch mit Anhänger, dann dürfen sie nur mit max. 25 km/h gefahren werden
b)
-
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
-
selbstfahrende Futtermischwagen
-
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h
-
auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

KLASSE L

KLASSE T
a)
-
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
-
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
b)
-
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
-
selbstfahrende Futtermischwagen,
-
mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter:
16 Jahre für bbH bis 40 km/h
18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung